AGB

I. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Power-Soft, nachfolgend Verkäufer genannt,
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB’s. Diese gelten somit auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-/Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen AGB’s sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.


II. Angebot und Vertragsschluss

Unserer Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung.
Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Die Verkaufsangestellten oder Techniker der Firma Power-Soft sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen,
oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.


III. Preise

Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die, in seinen Angeboten enthaltenen Preise, 7 Tage ab deren Datum, gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager der jeweiligen Filiale von Power-Soft.


IV. Liefer- und Leistungsziel

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden,
bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen und falsche oder verzögerte Eigenbelieferung seitens des Lieferanten des Verkäufers,
hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten.
Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferfrist oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn der den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.



V. Gefahrübergang

Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Ware an die zum Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder die Ware zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.



VI. Gewährleistung und Garantie

Wir gewährleisten, dass die von Power-Soft zusammengestellten PC-Systeme frei von bautechnischen Mängeln sind.
Fabrikations- oder Materialmängel einzelner Komponenten von Drittanbietern sind nicht auszuschließen.
Auf die von Power-Soft gebauten Computer gilt die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferungsdatum bzw. dem Auslieferungsdatum der Ware.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen,
Teile eigenmächtig ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Herstellerspezifikationen entsprechen,
so entfällt jede Gewährleistung.
Der Käufer muss dem Verkäufer die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Aushändigung
der Ware bzw. Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
sind dem Verkäufer unverzüglich nach dessen Entdecken schriftlich mitzuteilen.
Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer,
dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe des Modelltyps,
der Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins und/oder der Rechnung, mit denen das beanstandete Produkt ausgehändigt oder geliefert wurde, an Power-Soft zur Reparatur eingeschickt bzw. geliefert wird.
Die beanstandeten Teile bzw. Geräte müssen so weit möglich in Originalverpackung mit den
dazugehörigen Produktbeschreibungen frei Haus eintreffen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Tonermaterialien und anderen Verschleißmaterialien, sowie die unsachgemäße Benutzung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das unberechtigte Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Komponenten oder Geräte. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist das Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.



VII. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der ausgehändigten oder gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt.
Der Käufer darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur soweit verfügen,
als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen.
Die Be-und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab.
Power-Soft ist berechtigt und der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet,
hat der Käufer Power-Soft sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen,
sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.



VIII. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.



IX. Abholung und Lagerung

Die Aushändigung des Reparaturgegenstandes erfolgt gegen Vorlage der Auftragsbestätigung.
Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt,
so kann Power-Soft vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen.
Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung,
entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für Beschädigungen. Power-Soft ist berechtigt,
den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zu entsorgen.



X. Anwendbares Recht

Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und Käufer,
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des BGB ist,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Hennigsdorf (Hauptfirmensitz) ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.